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   LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19   

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https://dejure.org/2020,79661
LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19 (https://dejure.org/2020,79661)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.08.2020 - 21 KLs 27/19 (https://dejure.org/2020,79661)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. August 2020 - 21 KLs 27/19 (https://dejure.org/2020,79661)
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  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Es ist keinerlei Förderungsbeitrag bzw. ein Bestärken des Angeklagten C durch den Angeklagten D erkennbar (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2001, 3 StR 237/01, NStZ 2002, 139).
  • BGH, 17.02.2016 - 5 StR 554/15

    Mittäterschaftliche schwere Brandstiftung: Rückschluss auf einen konkludenten

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Allein der Umstand, dass der Angeklagte D das Vorgehen des Angeklagten C beobachtete, möglicherweise innerlich billigte und hiergegen nichts unternahm, lässt keinen Rückschluss auf einen konkludenten gemeinsamen Tatplan der Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschl. v. 17.02.2016, 5 StR 554/15, BeckRS 2016, 5085).
  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Hier ist es lediglich zu Putzabplatzungen an der Decke gekommen, welche jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht für eine teilweise Zerstörung ausreichen (siehe etwa BGH, Beschl. v. 17.12.1981, 4 StR 620/81, NStZ 1981, 201).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Nach besagter Rechtsprechung ist die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude - wie hier das Hotel - erst dann verwirklicht, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, das heißt eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (BGH, Beschl. v. 10.05.2011, 4 StR 659/10, NJW 2011, 2148, 2149).
  • BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60

    Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Strafgrund des § 323c StGB ist die Versäumung der Gelegenheit zur erfolgreichen Schadensabwendung (BGH, Urt. v. 08.04.1960, 4 StR 2/60, NJW 1960, 1261 (1262).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91

    Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Denn "in Brand gesetzt" ist ein Gebäude nur, wenn es in einer Weise vom Feuer erfasst wird, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (siehe etwa BGH, Urt. V. 17.04.1991, 2 StR 52/91, …
  • BayObLG, 23.07.1999 - 5St RR 147/99

    Brandstiftung durch Gefährdung von Gebäuden, Gegenständen oder Personen

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Dass es zu Beton- und Putzabplatzungen kommt oder Elektroleitungen anschmoren, reicht hierfür hingegen nicht aus (BGH, NJW 1999, 3570).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Dabei hatte die Kammer zu berücksichtigen, dass von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts aufgrund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz zu schließen ist (siehe etwa BGH, Beschl. v. 06.03.2013, 1 StR 578/12, BeckRS 2013, 6426).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    Dabei muss schon wegen der im Vergleich zu den §§ 305, 305a StGB deutlich höheren Strafdrohung in den §§ 306, 306a StGB eine Zerstörung von Gewicht vorliegen, das jeweilige Objekt also in einem seiner wesentlichen Bestandteile betroffen sein (siehe etwa BGH, Beschl. v. 20.10.2011, 4 StR 344/11, BECKRS 2012, 1002).
  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Auszug aus LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
    In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (ständige Rechtsprechung, siehe etwa BGH, NStZ 2014, 404 m.w.Nachw.).
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